Bin leicht zu spät dran, wollte aber doch noch mal vermelden, dass für das Original des oben parodierten Spots (das wir alle vermutlich schon 1000 Mal gesehen haben) nicht korrekt lizensierte Musik verwendet wurde. Der Fall ging vor ein paar Tagen nochmal durch die Medien.
Schon interessant, wie oft es den Vorkämpfern für die harte Durchsetzung von Copyrights und Verwertungsrechten “passiert”, dass sie selber nicht nach den Regeln spielen: Herr Kauder, beispielsweise. Oder die generelle Unart vieler Medien (auch und gerade solcher, die für das so genannte “Leistungsschutzrecht” kämpfen), einfach User-Videos ohne Rückfrage von Youtube zu nehmen und frech als Quelle “Youtube” oder gleich “Internet” anzugeben. Demnächst schreibe ich ein wissenschaftliches Werk, zitiere irgendwen und schreibe schön als Quelle “Buch” dahinter.
Mein persönlicher Höhepunkt in dieser Sache ist Nikolas Blome vom Axel Springer Verlag, der in einem Interview flockig zugab, dass sich BILD ohne Hemmungen an Facebook-Profilen bedient:
Wenn Leute, Menschen — viele, viele Menschen offenkundig — ihr ganzes Privatleben im Internet ausbreiten, und das ist nun mal frei zugänglich, dann sind solche Folgen leider mit einzupreisen. Das heißt, dann müssen sich Menschen auch bewusst sein, dass sie sich öffentlich gemacht haben. Und das kann dann auch dazu führen, dass Zeitungen von diesen öffentlich zugänglichen Recherchefeldern, also zum Beispiel Facebook, also zum Beispiel Internet insgesamt, Gebrauch machen. (Dokumentiert bei Niggemeier.)
Erstaunlich, wie wenig Anstand viele Leute haben.


{ 12 comments… read them below or add one }
Großartiges Video, kannte die entsprechende Episode gar nicht. Cool!
Also nicht dass ich der Drecksbild das Wort reden will, aber das Internet und auch Facebook zur Recherche zu verwenden, sehe ich jetzt erstmal nicht als verwerflich an. Ich denke schon, dass in Zeiten des Web eine Neudefinition von Privacy angebracht ist – ein Blog oder ein Facebook-Profil zu betreiben, aber dann zu sagen, ätsch, ihr dürft es aber nicht zitieren / verlinken / einbetten, finde ich inkonsequent. Auch auf die Gefahr hin, dass es dann eben nicht nur ein paar Tausend Surfer sondern ein paar Millionen Bild-Leser wissen.
Nö, sehe ich nicht so: ein Bild ist ein Bild. Dazu gibt’s Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte.
Das Recht an meinem Bild rechts liegt bei mir, da gibt’s nix zu deuteln. Früher hat man ja auch den Fotografen bezahlt. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!!111elf
Ach so, ich hab deinem Blogeintrag irgendwie nicht so ganz entnehmen können, dass du primär Bilder meinst. Das sehe ich im Prinzip auch so. Dachte du meinst jetzt allgemeine Informationen, dass wenn jemand auf seinem Facebook-Profil schreibt, dass er gern Sex im Superman-Kostüm hat, das Blöd! das nicht verwenden darf…
Das gilt aber nur begrenzt. Das Bild muss einen gewissen künstlerischen Anspruch haben, um ein schützenswertes Werk zu sein. Wenn das nicht gegeben ist gibt es aber zumindest noch den Leistungsschutz für Lichtbildner (Verwandte Schutzrechte).
Demnach ist zumindest, je nach Fall, eine ordnungsgemäße Quellenangabe zu leisten und evtl. mehr.
Wenn man nicht selbst der Urheber ist, aber abgebildet ist (dein Fotografen Beispiel), so gilt aber zumindest das Recht am eigenen Bild (zwecks Veröffentlichung in einem Printwerk). Wenn die Person dies aber selbst veröffentlicht (in einem Profil), so ist dieser Schutz hinfällig.
Für nicht-künstlerische Profile etc. gibt es aber eben kein Leistungsschutz. Man könnte das vlt. höchstens auf den Leistungsschutz des Datenbankbetreibers auslegen. Dies ist aber meist Facebook, nicht der Profilbesitzer…
Wie sieht es denn tatsächlich bei der Einbettung von Youtube-Videos aus? Generell muss jeder Uploader Youtube gegenüber versichern, dass er die Rechte am hochgeladenen Material hält. Youtube selbst wird dann stark filternd tätig und entfernt mit mittlerweile durchaus beeindruckender Technik direkt Unmengen an urheberrechtlich geschütztem Material, dessen Rechte eben doch nicht beim Uploader liegen.
Wenn nun Herr Video Verlinker auf seiner Webseite ein Video einbindet, das nicht für jedermann offensichtlich urheberrechtlich geschützt bzw. offenkundig nicht vom Rechteinhaber dort publik gemacht wurde – wer hätte dann die Konsequenzen zu tragen? Welcher Aufwand wäre zu betreiben, um sich zumindest dem Vorwurf der Fahrlässigkeit entziehen zu können, wenn sich herausstellt, dass das betreffende Video Inhalte fremder Rechteinhaber…nun…enthält? Dem Buchstaben nach müssten alle Rechte von Youtube Videos bei den entsprechenden Uploadern liegen. Dass dies fernab jeglicher Realität ist, liegt auf der Hand. Dennoch…wo ist hier die Grenze zwischen vertretbarem Aufwand zur Ermittlung des tatsächlichen Urhebers und der Verlässlichkeit auf die Nutzungsbedingungen des von Youtube angebotenen Dienstes zu suchen?
Das ist ja gerade der Grund, warum so viele gegen SOPA und dergleichen sind. Weil der rechtliche Aufwand und die damit verbundenen Folgen für jedermann einfach untragbar wären.
Und gerade auch die Änderungen des kommenden Dritten Korbs des Urheberrechts wollen diese Problematik des Web 2.0+Urheberrecht mit einbeziehen.
Wenn man fremde Youtube Videos bei sich einbettet, die gegen das Urheberrecht per se schon verstoßen, so ist dies immernoch ein verstoß gegen das Urheberrecht. Du musst dir das Vorstellen wie bei Raubkopien. Eine Kopie einer Raubkopie (und sogar das öffentliche Ausstellen dieser) ist immernoch eine Raubkopie und ist sogar explizit untersagt.
Sich der Fahrlässigkeit zu entziehen ist meiner Meinung nach nicht möglich. Wenn man versucht dies im Voraus auszuschließen, so ist es ja quasi schon wieder mutwillig.
Das ist wie mit den ganzen Untergrund Seiten, die immer schreiben: “Diese Seite hostet kein xyz, sie verlinkt nur dahin. Wenn dieses xyz zufällig urheberrechtlich geschützt ist, trifft uns keine Schuld.”
Aber ich denke das ist immer vom Fall abhängig. Wenn es nicht ohne weiteres ersichtlich ist, dass es sich um urheberrechtliche Inhalte handelt bei dem einzubettenden/verlinkten Video, so dürfte dies glaube selten ein Problem darstellen für Webmaster Max Mustermann.
Ah, der Leistungsschutz des Datenbankbetreibers ist eine schwache Waffe, das wirkt nur selten.
Dennoch erscheint es mir fragwürdig, dass ich das Recht auf die Bestimmung über die Verwendung in kommerziellen Werken aufgebe, wenn ich mein Foto in einem Profil nutze. Ist das wirklich so?
Nein, damit meinte ich nur das Recht am eigenen Bild aus dem Persönlichkeitsrecht. Das Urheberrecht des Lichtwerkbilders oder das Leistungsschutzrecht des Lichtbildners bleibt unangetastet davon.
Ein Passfoto ist ein gutes Beispiel:
Das Leistungsschutzrecht liegt beim Fotografen (denn ein Passfoto ist selten ein Werk im Sinne des Urheberrechtes).
Er gibt die Verwertungsrechte aber an dich ab durch das Bezahlen. (Entweder für die Verbreitung der Papierausgaben oder – wenn man mehr bezahlt – auch die Vervielfältigung und Verbreitung etc. und man bekommt die digitale Version auf CD. Deswegen kann man dem Fotografen auch nicht einfach einen USB-Stick geben. Mit CD soll es laut der Aussage eines Fotografen rechtlich abgesichert sein.)
Das heißt: Wenn der Fotograf dir nicht die digitale Version und somit die kompletten Verwertungsrechte gibt, so ist das Onlinestellen des selbst abgescannten Passfotos ohne Erlaubnis des Fotografen nicht erlaubt.
Erwirbt man die digitale Version, so tritt er diese Rechte ab und man darf damit fast alles machen was man möchte (außer vlt. Entstellen etc.).
Dagegen steht das Recht am eigenen Bild. Hat man nur die Papierfotos erhalten und der Fotograf veröffentlicht die Fotos irgendwo, wird mein Persönlichkeitsrecht angetastet.
Dies kann aber nicht der Fall sein, wenn die Fotos irgendwo gemacht wurden, wo jedermann dabei zusehen konnte (z.B. auf dem Marktplatz, bei öffentlichen Reden etc.). Denn damit gibt man implizit die Zustimmung, dass Fotos gemacht und veröffentlicht werden dürfen.
Analog könnte man daher ableiten: Macht man das Passfoto, welches im Fotografenhinterzimmer gemacht wurde, selber auf meinem Profil öffentlich, so ist man implizit damit einverstanden, dass die eigene Person darauf öffentlich sichtbar ist. Und somit kann das Persönlichkeitsrecht so nicht mehr verletzt werden.
Der Leistungsschutz/Urheberrecht des Fotografen besteht aber weiterhin und er könnte unter Umständen vielleicht gegen eine unerlaubte Vervielfältigung+Veröffentlichung des Dritten vorgehen (hier BILD). Denn das Vervielfältigungsrecht hat in diesem Falle nur der Fotografierte selbst erworben.
Anders steht es, wenn BILD das Foto in einen eigenständigen Werkskontext setzt. Dann muss aber das Zitieren ordentlich geschehen.
Also einfach nur das Profil (und darin enthaltene Bild) kopieren und online stellen ist fragwürdig. Dieses Profil aber ordentlich zitiert und wissenschaftlich aufgearbeitet bzw. in einem genügend eigenständigen Werk verarbeitet, wäre meines Erachtens kein sonderliches Problem.
Man sieht: Das ist alles sehr undurchsichtig. Printmedien wie die Bild wissen eigentlich ganz genau was sie tun dürfen und was nicht. Daher bin ich der Meinung, dass das Vorgehen der Bild durchaus erst von ihren Juristen geprüft wurde.
Als Quelle für eine wissenschaftliche Arbeit “Buch” schreiben?´Nananana, da will doch nicht etwa jemand Verteidigungsminister werden?! :D
oh mein gott, was hat jetzt nen (absichtlich) öffentliches facebook profil mit professionell gemachter kunst (musik, filme etc) zu tun??
Es war hier nie von Kunst, sondern immer nur von der Medienlandschaft die Rede.
Und da mutet es schon etwas seltsam an, dass ausgerechnet die milliardenschwere Bild verstärkt auf das kostenlose (und rechtlich zumindest umstrittene) verwursten von Facebook-Material setzt. Das wird im Endprodukt schließlich zu Content und trägt so zu den gewaltigen Umsätzen und Gewinnen bei.
{ 1 trackback }